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Lizenzverlängerung für ÜbungsleiterInnen

31.03.2023 14:00–02.04.2023 17:00 / Ort: Aurach und Weinberg

Lizenzverlängerung für Übungsleiter*innen

Termin 04. - 06.12.2020

Der Lehrgang findet in der Turnhalle Kreßberg oder Waldtann statt

Zielgruppe

  • ÜbungsleiterInnen im „Reitsport für Behinderte“ und im „Allgemeinen Behindertensport“ und / oder
  • ÜbungsleiterInnen im Rehabilitationssport, Lizenzstufe C (1. Lizenzstufe)

Ziel der Fortbildung

Verlängerung der kombinierten Übungsleiterlizenz C (BLVThR/BVS) im Reitsport für Behinderte und im Allgemeinen Behindertensport sowie Rehabilitationssport

Teilnahmevoraussetzungen

  • Abgeschlossene Lizenzausbildung zur ÜbungsleiterIn im „Reitsport für Behinderte“ und im „Allgemeinen Behindertensport“ und / oder „ÜbungsleiterIn im Rehabilitationssport“. Lizenzstufe C (1. Lizenzstufe)
  • Lizenz läuft 2020 aus
  • Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen des BVS und der BLVThR.

Zum Seminar sind folgende Unterlagen zwecks Eintrags der Verlängerung mitzubringen und abzugeben (bitte nicht mit der Anmeldung übersenden):

  • Übungsleiter - Lizenzen im Original
  • Reitsport für Behinderte (Lizenzstufe C)
  • Allgemeiner Behindertensport (Lizenzstufe C)

Sport mit geistig behinderten Menschen (Lizenzstufe B) muss beim BVS verlängert werden

  • Lehrgangsnachweisheft BVS

Fortbildungsinhalte

Teil A), BLVThR (15 UE)

 

Thema: Qi Gong für Reiter*innen

 

Teil B), BVS (15 UE)

  • Übungsvielfalt für Menschen mit Behinderung

Abschluss

Die TeilnehmerInnen erhalten nach erfolgreichem Abschluss die Verlängerung ihrer Übungsleiterlizenz im Reitsport für Behinderte und im allgemeinen Behindertensport.

Anmeldung

Wichtiger Hinweis:
Eine Teilnahme an einem Lehrgang zur Lizenzverlängerung ist spätestens im Jahr des Ablaufs, frühestens jedoch ein Jahr zuvor möglich. 
Bitte überprüfen Sie Ihren Ausweis „Behindertensport / Reitsport für Behinderte“, ob dieser im Jahr 2020 ausläuft. In diesem Fall müssen Sie sich unbedingt für einen Verlängerungslehrgang noch in diesem Jahr anmelden!
Eine Teilnahme an einem Lehrgang zur Lizenzverlängerung ist spätestens im Jahr des Ablaufs,
frühestens jedoch ein Jahr zuvor möglich.

Teilnehmer, die Lizenzstufe B haben müssen zusätzlich beim BVS verlängern.

AGB

Es gelten die allgemeinen Teilnahmebedingungen der BLVThR e.V.

Teilnahmegebühr

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