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FAQ - Fragen zu unseren Ausbildungen

Die Bayerische Landesvereinigung für Therapeutisches Reiten ist eine Fachvereinigung, die seit 1998 existiert. Sie fördert das Therapeutische Reiten in Bayern, bildet Fachkräfte aus und weiter und bietet ein breites Fachkräfte-Netzwerk.

Ihre Frage wird hier nicht beantwortet? Sehr gerne beraten wir Sie persönlich unter der Telefonnummer 09857/975490. Das Büro ist montags bis mittwochs zwischen 08:30 und 13 Uhr besetzt.

Unsere Ausbildungen

Welche Seminare bietet die BLVThR an?

Die Landesvereinigung bietet verschiedene Seminare an. Neben einer dreistufigen Ausbildung (BetreuerIn, ÜbungsleiterIn, ReittherapeutIn) gibt es zusätzliche Seminare und Weiterbildungen. Informationen zu den Seminaren und Terminen finden Sie hier.

An welche Zielgruppe richten sich die Seminare?

Unsere Angebote richten sich an alle interessierten (Pferde-)Menschen, die als BetreuerInnen im Therapeutischen Reiten arbeiten oder eine eigene Reittherapie durchführen wollen. Es ist kein bestimmter Beruf vorausgesetzt, um die Ausbildungen absolvieren zu können.

Wie viel kosten die Seminare?

I.d.R. betragen die Kosten für Mitglieder 195,00 € pro Seminar (225,00 € für Nicht-Mitglieder).

  • Stufe 1:
    BetreuerIn im Therapeutischen Reiten: 8 Seminare à 195,00 €
  • Stufe 2:
    ÜbungsleiterIn im Therapeutischen Reiten und im Reitsport für Behinderte: gesamt: 1.350,00 €
  • Stufe 3:
    ReittherapeutIn: 8 Seminare à 195,00 €
Kann man die Seminare berufsbegleitend absolvieren?

Ja, die Ausbildungen finden an Wochenenden in Präsenz und/oder abends online statt.

Braucht man ein eigenes Pferd für die Seminare?

Nein, die Ausbildungen finden mit den Pferden der jeweiligen Ausbildungsställe statt.

Ist eine Vereinsmitgliedschaft vorgeschrieben?

Ab Stufe 2 ist die Mitgliedschaft (Einzelmitgliedschaft 55,00 €/Jahr, Stand 2024) erforderlich, bei Stufe 1 oder der Belegung von einzelnen Seminaren nicht. Aufgrund der Ersparnisse bei den Seminargebühren ist eine Mitgliedschaft zu empfehlen.

Betreuer-Ausbildung (Stufe 1)

Muss man für die Ausbildung reiten können?

Die erste Stufe (BetreuerIn im Therapeutischen Reiten) umfasst eine Reitausbildung. Man muss nicht gut reiten können und kann diese Stufe auch abschließen, ohne zu reiten, falls man nicht mit Stufe 2 weitermachen möchte. Für Stufe 2 (ÜbungsleiterIn im Therapeutischen Reiten und Reitsport für Menschen mit Behinderung) ist allerdings eine Reitprüfung aus Stufe 1 notwendig.

Was kann man mit der Betreuer-Ausbildung anfangen?

BetreuerInnen im Therapeutischen Reiten unterstützen die Fachkräfte in Therapie und Reitsport und betreuen Menschen mit Behinderung. Die erste Stufe bildet die Voraussetzung für die weiteren Ausbildungen. Alle Ausbildungen vermitteln theoretische und praktische Inhalte, die zur Sicherheit und Qualität des Therapeutischen Reitens beitragen.

Übungsleiter-Ausbildung (Stufe 2)

Kann man die Ausbildung ohne die Betreuer-Ausbildung absolvieren?

Ja, ein Quereinstieg ist mit folgenden Nachweisen möglich:

  • Veterinäramtlicher Sachkundenachweis „Pferdehaltung/Pferdekunde“
  • BLVThR-Reitprüfung oder vergleichbare Prüfungen/Abzeichen anderer Reitweisen (z. B. FN RA4, WRA4, VFD-Rittführer, IPZV Reitabzeichen Bronze, etc.)
  • Kenntnisse im Longieren entsprechend der BLVThR-Longierprüfung (z. B. FN LA4)
  • Kenntnisse in der Arbeit an der Hand, Arbeit mit der kurzen Longe, Arbeit mit dem langen Zügel, sowie Kenntnisse über methodische Hilfen für Reiter mit Behinderung
  • 300 Stunden Praxiserfahrung (haupt- oder ehrenamtlich) in den folgenden Bereichen: Therapeutisches Reiten / Reitsport für Menschen mit Behinderung, Pferdehaltung, Allgemeiner Reitsport
    Davon: Mindestens 150 Stunden im Bereich Therapeutisches Reiten / Reitsport für Menschen mit Behinderung und maximal 150 Stunden aus dem Bereich Allgemeiner Reitsport / Pferdehaltung (Bestätigung durch Tierarzt, Reitstall o.Ä.)
Muss man vor Beginn der Ausbildung alle Nachweise erbringen?

In Ausnahmefällen ist es möglich, Unterlagen nachzureichen. Sollten die Unterlagen bis zum Abschluss des Kurses nicht vorliegen, kann das Zertifikat nicht ausgehändigt werden.

Wie läuft die Reitprüfung des Aufnahmetests ab?

Jedem/r TeilnehmerIn steht für die Reitprüfung ein Pferd des Reitstalls zur Verfügung. Die Teilnehmenden sollten normale Reitkleidung unter Beachtung der Sicherheit, d.h. feste Schuhe und Helm, tragen (Turnierkleidung ist nicht erforderlich). Die Aufgaben müssen nicht auswendig geritten werden, sondern werden vorgelesen. Im sehr unwahrscheinlichen Falle des Nichtbestehens kann nicht an der Ausbildung teilgenommen werden.

Was kann man mit der Übungsleiter-Ausbildung anfangen?

Die zweite Stufe befähigt zum selbstständigen Arbeiten im Therapeutischen Reiten. Es handelt sich um eine kombinierte Lizenzausbildung, mit der Zuschüsse beantragt werden können.

Reittherapeuten-Ausbildung (Stufe 3)

Muss man die Seminare der Reihe nach belegen?

Nein, die Seminare können in beliebiger Reihenfolge besucht werden.

Was kann man mit der Reittherapeuten-Ausbildung anfangen?

ReittherapeutInnen arbeiten im Rahmen ganzheitlicher Maßnahmen mit, am und auf dem Pferd. Ziel ist die Unterstützung, Förderung und Gesunderhaltung im psychischen, physischen und sozialen Bereich.

Anmeldung

Die Anmeldung zu den Lehrgängen erfolgt über unsere Website oder per Mail an blvthr@onlinehome.de