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ÜbungsleiterIn im Therapeutischen Reiten und Reitsport für Behinderte

Zielgruppe

Personen, die als BetreuerIn im Reitsport für Behinderte oder im Therapeutischen Reiten tätig sind und sich zur ÜbungsleiterIn qualifizieren wollen.

Sonstige Interessierte am Reitsport für Behinderte und am Therapeutischen Reiten.

Ausbildungsziel, Qualifikation

Die Bayerische Landesvereinigung für Therapeutisches Reiten e.V. (BLVThR) und der Behinderten- und Rehabilitationssportverband Bayern e.V. (BVS) führen gemeinsam die kombinierte Ausbildung zur ÜbungsleiterIn im „Reitsport für Behinderte“ und im „Allgemeinen Behindertensport“ durch.

Die Ausbildung erfolgt nach den durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus anerkannten und genehmigten Richtlinien vom 31.08.1999 als Lizenzausbildung.

Die Ausbildung und Prüfung zur ÜbungsleiterIn im Reitsport für Behinderte und im allgemeinen Behindertensport soll die BewerberInnen befähigen, Behindertensport in allen Sportarten einschließlich Reiten durchzuführen. Die Ausbildung ist auf unterschiedliche Behinderungsarten abgestimmt. Nach erfolgreicher Ausbildung und Prüfung erhalten die TeilnehmerInnen die Übungsleiterlizenz im „Reitsport für Behinderte“ und die Lizenz für den „Allgemeinen Behindertensport“.

Diese Lizenzen entsprechen den Rahmenrichtlinien des DOSB und sind gültig im Bereich des BLSV. Außerhalb Bayerns können die Lizenzen beim zuständigen Verband anerkannt werden, dies sollte vorher abgeklärt werden.

Die Lizenzen berechtigen zur Beantragung von Zuschüssen zur Durchführung des Behindertensports entsprechend dem jeweiligen Landesbehindertenplan.

Für den Teil A der Gesamtausbildung gelten die Ausbildungsrichtlinien der Bayerischen Landesvereinigung für Therapeutisches Reiten e.V..

Für den Teil B der Gesamtausbildung gelten die Ausbildungsrichtlinien des Behinderten- und Rehabilitationssportverbandes Bayern e.V..

Zugangsvoraussetzungen

  • Vollendung des 18. Lebensjahres.
  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem 1. Hilfe – Kurs (Vollkurs = 9 UE), der nicht älter als 2 Jahre sein darf
  • Bescheinigung über Sporttauglichkeit durch einen Arzt, nicht älter als 3 Monate
  • Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als 3 Monate
  • Mitgliedschaft als Einzelmitglied in der Bayerischen Landesvereinigung für Therapeutisches Reiten e.V., welche zugleich die Mitgliedschaft im Behinderten- und Rehabilitationssportverband Bayern (BVS) und im Bayerischen Landessportverband (BLSV) beinhaltet
  • Abgeschlossene Ausbildung zur BetreuerIn im Therapeutischen Reiten / Reitsport für Behinderte (Stufe 1 der Gesamtausbildung), welche die nachfolgenden Prüfungen, die als Zugangsvoraussetzung zur Übungsleiterausbildung erforderlich sind, enthält
    • Veterinäramtlicher Sachkundenachweis / Pferdehaltung
    • Longierprüfung (BLVThR)
    • Reitprüfung (BLVThR), englische Reitweise oder Westernreiten
    • Praktikum oder haupt- / ehrenamtliche Tätigkeit mit mindestens 40 Stunden im Bereich Therapeutisches Reiten und 30 Stunden im Bereich allgemeiner Reitsport.

Die Zulassung zur Übungsleiterausbildung ist für Interessenten ohne Betreuerausbildung (Stufe I) mit folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten möglich:

  • BLVThR-Reitprüfung oder vergleichbare Prüfungen /Abzeichen anderer Reitweisen (z. B. FN RA4, WRA4, VFD-Rittführer, IPZV Reitabzeichen Bronze, etc.)
  • Kenntnisse im Longieren entsprechend der BLVThR-Longierprüfung (z. B. FN LA5)
  • Kenntnisse in der Arbeit an der Hand, Arbeit mit der kurzen Longe, Arbeit mit dem langen Zügel, Kenntnisse über methodische Hilfen für Reiter mit Behinderung
  • Veterinäramtlicher Sachkundenachweis / Pferdehaltung
  • 300 Stunden Praktika oder haupt-/ ehrenamtliche Tätigkeit in den folgenden Bereichen: Therapeutisches Reiten / Reitsport für Behinderte, Pferdehaltung, allgemeiner Reitsport. Davon müssen mindestens 150 Praxisstunden im Bereich Therapeutisches Reiten / Reitsport für Behinderte nachgewiesen werden.

Andere Ausbildungen im Bereich des Reitsports für Behinderte und des Therapeutischen Reitens können als Praxisnachweis anerkannt werden, wenn die hippologischen und reiterlichen Kenntnisse und Fertigkeiten der Bewerber mindestens den Anforderungen der BLVThR–Prüfungen entsprechen.

Die Nachweise über die Zugangsvoraussetzungen und die bisherigen Ausbildungen, haupt- und nebenberufliche / ehrenamtliche Tätigkeiten im Therapeutischen Reiten und Praktika sind der schriftlichen Anmeldung beizufügen.

Die erforderlichen BLVThR-Prüfungen können im Ausnahmefall während der ÜL-Ausbildung abgelegt werden.

Ein Aufnahmetest vor Beginn der Ausbildung ist für alle Bewerber obligatorisch.

Termine und Dauer

Teil A), BLVThR-Ausbildung :

Die Ausbildung umfasst 5 Wochenendseminare und insgesamt 13 Onlineabende (F1 - F7) mit insgesamt 154 Unterrichtseinheiten (UE) inclusive Prüfungseinheiten.

Jedes Wochenendseminar beinhaltet ca. 20 UE von Samstag, 10:00 Uhr, bis Sonntag, ca.18.00 Uhr.

Terminvorschau

Teil A), BLVThR-Ausbildung

(je Seminar ca. 22 Unterrichtseinheiten von Samstag, 9.00 Uhr,
bis Sonntag, ca.18.00 Uhr, insgesamt 154 UE, inkl. Prüfungsstunden)
Geeignete Theoriethemen werden in Onlineseminaren vermittelt

Seminar-/ Lehrgangsnummer

Termine und Dauer

Seminar-/ Lehrgangsort

F 1 Einführungsseminar mit Aufnahmetest

14.-15.09.2024

Aurach

F2 Theoriethemen zur Ausbildung

4 Abende, Dienstag- und Donnerstagabend

ab 17.09.2024

Online über „Teams“

18.30-21.30 Uhr

F3 Theoriethemen zur Ausbildung

7 Abende, Dienstag- und Donnerstagabend

ab 01.10.2024

Online über „Teams“

18.30-21.30 Uhr

F4 bis F7 Präsenzseminare:

Durchführung des Reitsports für Behinderte

Ausbildung und Korrektur von Pferden im Therapeutischen Reiten

Hippologie/Pferdekunde

Reitsport für Behinderte auf Westernpferden

Durchführung des Reitsports für Behinderte

Prüfung

F 4

28.-29.10.2024

Aurach

F 5

12.-13.10.2024

Aurach

F 6

26.-27.10.2024

Aurach

F7

09.-10.11.2024

Aurach

 

Teil B), BVS-Ausbildung Übersicht: https://bvs-bayern.com/lehre/ausbildungen/

 

Die Termine und Kosten sind auf der Homepage des BVS zu finden:
https://bvs-bayern.com/lehre/ausbildungen/

Unbedingt beachten:
Die Mitgliedermeldung beim BVS muss vor der Buchung des Kurses erfolgen! Ansonsten können die vergünstigten Gebühren für Mitglieder nicht in Anspruch genommen werden! Bitte setzen Sie sich vor Ihrer Anmeldung mit uns in Verbindung!!!

 

Die Lizenzausbildung zum Übungsleiter im Reitsport für Behinderte ist durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus anerkannt und genehmigt.

Prüfungsanforderungen Teil A

  1. Theoretische Prüfung 
  2. Praktische Prüfung
  3. Lehreignungsprüfung

Abschluss

  • Qualifiziertes Zeugnis mit Inhalten der Ausbildung
  • Zertifikat über den Abschluss zum Übungsleiter im „Reitsport für Behinderte“
  • Übungsleiterlizenz im „Reitsport für Behinderte“ und im „Allgemeinen Behindertensport“
  • Die Lizenzen sind gültig Im Bereich des BLSV

Lehrgangsort

Ausbildungsstall Berner-Leis, 91589 Aurach 

Lehrgangsgebühr

Teil A) - Lehrgangsgebühr F1 - F7 incl. Aufnahmetest, Lernmittel und Prüfungsgebühr: 1 350,00 EUR (Die Bezahlung ist in 4 Monatsraten möglich)

Teil B) - Lehrgangsgebühr Allgemeiner Behindertensport (BVS)  siehe Homepage des BVS

 

 

AGB - Teilnahmebedingungen

Es gelten unsere allgemeinen Teilnahmebedingungen

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